Wichtige Punkte
- Durchführungsverordnung: Die französische Regierung wird bis Ende 2026 den Text veröffentlichen, der das Werbeverbot für fossile Brennstoffe operativ macht – vorgesehen bereits im Gesetz von 2021, jedoch seit fünf Jahren blockiert.
- Regelungsbereich: Verboten wird die Bewerbung von Erdölprodukten und importiertem Erdgas; ausgenommen sind Kraftstoffe mit mindestens 50 Prozent erneuerbarem Anteil sowie Biomethan.
- Vorgesehene Sanktionen: Geldstrafen bis zu 20.000 Euro für Privatpersonen und 100.000 Euro für Unternehmen, im Wiederholungsfall verdoppelbar.
Die französische Regierung hat am 7. Juli 2026 bestätigt, dass die Durchführungsverordnung, die Werbung für fossile Energien auf nationalem Gebiet untersagt, noch vor Jahresende veröffentlicht wird. Die Maßnahme war bereits im Sommer 2021 durch das Gesetz Climat et Résilience vorgesehen, blieb jedoch fünf Jahre lang unangewendet, da der notwendige Regelungstext fehlte, um ihre operative Ausgestaltung festzulegen.

Eine seit 2021 blockierte Norm
Artikel L229-61 des Umweltgesetzbuches verbietet „Werbung, die den Verkauf fossiler Energien betrifft oder diese fördert". Die Bestimmung setzte eine Durchführungsverordnung voraus, um die Liste der betroffenen Energieträger sowie die Anwendungsmodalitäten festzulegen. Diese regulatorische Lücke ermöglichte es Öl- und Gaswerbekampagnen, bis heute ununterbrochen fortzubestehen.

Inhalte und Ausnahmen der Verordnung
Der zur öffentlichen Konsultation vorliegende Entwurf wendet das Verbot auf „Erdölenergieprodukte" sowie auf importiertes Erdgas an. Ausgenommen sind Kraftstoffe mit einem Anteil erneuerbarer Energie von 50 Prozent oder mehr. Der Text berücksichtigt auch die Empfehlungen der Energieregulierungskommission, die im Juni 2026 forderte, Kampagnen zu stoppen, die fossiles Gas und Biomethan gemeinsam bewerben – Letzteres macht lediglich 3,2 Prozent des französischen Gasverbrauchs im Jahr 2024 aus.

Das Sanktionsregime
Artikel L229-63 des Umweltgesetzbuches legt die Geldstrafen auf 20.000 Euro für natürliche Personen und 100.000 Euro für juristische Personen fest. Im Wiederholungsfall können sich die Sanktionen verdoppeln, bis hin zur vollständigen Deckung der Ausgaben für die verbotene Werbekampagne.

Kritik von Umweltverbänden
Greenpeace Frankreich bezeichnete die Verordnung über die Aktivistin Edina Ifticene als implizites Eingeständnis, dass fossile Brennstoffe „ein Problem darstellen". Die Organisation, die über 353.000 Unterschriften für eine entsprechende Petition gesammelt hat, fordert eine Ausweitung des Verbots auf sämtliche Werbekommunikation der Branchenunternehmen – einschließlich jener für Produkte, die mit fossilen Energien betrieben werden, wie etwa Flugzeuge.

Europäischer Kontext und juristische Präzedenzfälle
Amsterdam führte am 1. Mai 2026 ein ähnliches Verbot ein und wurde damit zur ersten Hauptstadt weltweit, die eine solche Maßnahme umsetzte. In Frankreich verurteilte ein Gericht 2025 den Konzern TotalEnergies wegen irreführender Werbung und ordnete die Entfernung von Aussagen zu den Net-Zero-Verpflichtungen des Unternehmens an. Die für Ende 2026 erwartete Verordnung reiht sich in diesen Kontext zunehmender juristischer und regulatorischer Aufmerksamkeit gegenüber der Kommunikation von Energieunternehmen ein.
